AGB's

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von Fotografin Melanie Keller Photography.
Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder Terminreservation gelten die AGB als gelesen und akzeptiert. Die von Melanie Keller Fotografie erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 ( dreissig ) Tagen.
1.2 Geltung der AGB
Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz. Der allgemeine Teil der AGB
ist sowohl für den Auftrag eines Fotoshootings (Werkauftrag) sowie für eine Onlinebestellung (Kaufvertrag) gültig. Die AGB sind durch den Kunden ausdrücklich zu anerkennen. Stimmt der Kunde den AGB nicht zu, behält sich der Fotograf das Recht vor, vom Werkauftrag bzw. Kaufvertrag zurückzutreten.
Diese AGB sind auf unbestimmte Zeit gültig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) und des Werkvertrages (Art. 363 OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag eine Lücke, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

2. Fotografie
2.1 Auftrag / Leistung
Die Gestaltung der Bilder wird gemeinsam vom Fotografen und dem Kunden definiert. Wo notwendig findet eine Vorbesprechung statt und der Auftrag wird schriftlich festgehalten. Der Einsatz von technischen und künstlerischen Gestaltungsmitteln (z.B. Beleuchtung, Bildkomposition usw.) liegt jedoch in der Entscheidung vom Fotografen.

2.2 Künstlerischer Gestaltungsfreiraum Fotograf
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten/Nachbearbeitungen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Melanie Keller Fotografie unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von Melanie Keller Fotografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit Melanie Keller Fotografie.

2.3 Auswahl der Fotos
Melanie Keller Fotografie wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden nicht abgegeben. Dieses bleibt alleiniges Eigentum der Fotografin. Die Kunden erhalten ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend und im JPG Format. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien durch Melanie Keller ist nicht Teil des Auftrags.
Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.


2.4 Outsourcing
Die Fotografin behält sich das Recht vor, gewisse Bereiche des Auftrages, insbesondere den Druck der Bilder, durch Dritte ausführen zu lassen. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden abgesprochen und weiterverrechnet.


3. Termine
3.1 Terminabsage / Terminverschiebung Fotoshooting
Erscheint der Kunde ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, so ist der Fotograf berechtigt, die Aufwendung und den vereinbarten Shootingpreis in Rechnung zu stellen.
Wird der Termin auf Grund ungünstiger Witterungsverhältnisse verlegt, gelangt die oben aufgeführte Regelung nur in Bezug auf die unangekündigte Absenz zur Anwendung. Terminabsagen haben schriftlich per Mail, telefonisch oder per Whatsapp zu erfolgen.
Shootings mit Privatpersonen können bis zwei Wochen vor dem Termin kostenlos abgesagt werden. 6-2 Tage vor dem Shooting werden 50% der fürs Shooting anfallenden Kosten verrechnet. Ab 2 Tagen vor dem Shooting wird das Shooting voll verrechnet.
Ausnahmen stellen aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt notwendige Verschiebungen/Absagen dar.

3.2 Höhere Gewalt Fotoshooting
Ist es Melanie Keller aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Melanie Keller Fotografie auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
Melanie Keller Fotografie kann nicht rechtlich belangt werden und es kann keinen Schadenersatz gefordert werden. Natürlich bemüht sich Melanie Keller, einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet. Dies wird dem Kunden direkt verrechnet.
Ist es Melanie Keller Fotografie aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern kann Melanie Keller nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.



3.3 Fotoshooting / andere Fotoaufträge
Es ist auf Wunsch des Kunden ein Ersatztermin zu vereinbaren.
Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Melanie Keller Fotografie.

4. Preise / Zahlungsbedingungen
Sämtliche Angebote auf der Website von Melanie Keller Fotografie sind unverbindlich.

Melanie Keller Fotografie behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.
Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).


Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den Fotoauftrag / das Fotoshooting.
Die Fotos werden erst ausgeliefert, wenn die vollständige Bezahlung des Auftrags abgeschlossen ist.

Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie zum Beispiel:
Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu zahlen wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/ Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.
Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 30. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.
Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung)
und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. Es wird zusätzlich einen Verzugszins berechnet.
Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.Bildrechte
5.1 Verwendung der Bilder durch den Kunden
Der Kunde darf die Bilder lediglich für private Zwecke verwenden. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder bzw. die Weitergabe des Rechts auf Verwendung der Bilder an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.
Anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Fotografen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Jede vereinbarungswidrige Verwendung der Bilder verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des durch die Verwendung der Bilder erzielten Gewinnes, mindestens jedoch CHF 5‘000.00 zu bezahlen.
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

5.2 Verwendung der Bilder durch die Fotografin
Bei Fotografien welche Melanie Keller Fotografie von einer Person/ einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz des Fotografen.
Der Auftraggeber kauft mit dem Erstehen der Bilder nicht das Urheberrecht.

Das Nutzungsrecht erhält er, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur für den Privatgebrauch

(Die eigene Facebook-Seite, Bewerbungen, Sedcards, Familie, Freunde….).

Dort dürfen die Fotos mit Erwähnung des Fotografen veröffentlicht werden. Bei gewerblichen Auftraggebern für den einmaligen vereinbarten Verwendungszweck.Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Publikationen.
Der Name des Fotografen ist grundsätzlich bei jeder Wiedergabe wie folgt zu nennen:
„Melanie Keller Photography“ oder www.melanie-keller.ch
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Melanie Keller.
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Melanie Keller Fotografie erfolgten) Nutzung, Verwendung, Veränderung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

6. Bilder für Werbezwecke

Bei entsprechender zusätzlicher Vereinbarung erhält Melanie Keller Fotografie als Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website,Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook, Sedcards etc..).

Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von Melanie Keller Fotografie.

Melanie Keller Fotografie hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

7.  Datenschutz / Datensicherheit

Melanie Keller Fotografie verpflichtet sich, Fotografien nur mit Einwilligung der abgebildeten Person zu veröffentlichen. Bei Veranstaltungen/ Hochzeiten hat der Auftraggeber/ das Brautpaar die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen einzuholen und haftet für dieses allein. Adressdaten der Kunden werden ausschliesslich für die Abwicklung des Fotoauftrages verwendet. Keinesfalls werden personenbezogene Daten wie Adresse oder Emailadresse an Dritte weitergegeben.

8.  Abschliessendes

Die mit Melanie Keller Fotografie abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form.

Melanie Keller Fotografie behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

Gerichtsstand der Geschäftssitz von Melanie Keller Fotografie

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 12.05.2021

Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit